Normalerweise ist das hier die falsche Plattform für diese Diskussion. Ich kann aber o.g. Aussage nicht unkommentiert so hier stehen lassen.
Wer sich mal intensiver mit der DSGVO bzw. BDSG neu beschäftigt hat, dem wir schnell klar, dass man sich deren nicht entziehen kann. Unabhängig davon, ob per Gesetz ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist oder nicht.
Dies zeigt schon mal Artikel 2 Abs. 1 DSGVO in Verbindung § 1 BDSG neu
Artikel 6 Abs 1(b) regelt lediglich die rechtmäßigkeit der Verarbeitung, so daß hier keine explizite Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist. Aber es befreit nicht von der DSGVO bzw. BDSG neu.
Da hier personenbezogene Daten in Kivitendo gespeichert, ver- und bearbeitet werden, ist Kivitendo auch ein Teil der TOM's (technisch - organisatorische Maßnahmen) im Sinne Artikel 24 und 25 DSGVO.
Ich könnte das Thema hier noch wesentlich intensiver erläutern. Aber wie oben schon erwähnt ist das hierfür die falsche Plattform.
Schönen Gruß und gute Geschäfte
Auge