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Bei der Kontenanlage kann man ja angeben, in welchen Aufklappmenüs ein Konto erscheinen soll. Das muss man sich vorher gut überlegen, denn sobald eine Buchung auf dem Konto erfasst ist, ist diese Funktion gesperrt. Es kommt bei uns immer wieder vor, dass wir mit der Anpassung "zu spät" sind und den Bedarf erst merken, wenn schon Buchungen erfasst sind. Wir legen dann - notgedrungen - ein neues Konto an. Das bläht den Kontorahmen unnötig auf.
Macht die Sperrung wirklich Sinn? Ist es nicht so, dass das Wegnehmen von Aufklappoptionen ein Problem ist, nicht aber das Hinzufügen?
Wäre ein manueller Eingriff auf Datenbankebene hier "gefährlich".
Gruß und Dank für eine Info
Uwe

von (240 Punkte)

1 Antwort

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Hallo Uwe,
wir hatten das ja schon auf dem kivi-Treffen in Schönhagen diskutiert.

1.) Ja, die Sperrung macht Sinn, da ansonsten schlaue Anwender doppelte Splitbuchungen im Dialog erzeugen können und erzeugt haben, die dann nicht DATEV-konform sind und somit der GoB-Export auch nicht funktioniert.

2.) Das Umhängen ist das Problem. Bspw. von Aufwand/Ertrag nach Zahlungsverkehr

3.) Manipulieren in der DB machen wir auch und ist soweit ungefährlich solange man bestehende Buchungen nicht mit dem umgehängten Konto bebucht, sondern NUR neue Buchung damit erstellt.

Gruß

Jan

von (18.7k Punkte)

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