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Hat man einen Verkaufsauftrag für einen EU-Kunden (USt frei innergemeinschaftliche Lieferung) und erstellt daraus einen Lieferantenauftrag, dann steht in dem Lieferantenauftrag der letzte benutze Lieferant, jedoch wird der Steuersatz des Verkaufsauftrags übernommen.
Dies birgt die Gefahr, dass wenn zufällig der Lieferant der richtige ist, Diese Bestellung mit dem falschen Steuersatz erfasst wird. (ist mir schon mehrfach passiert)
Erst wenn man erneuern drückt, dann wird der Steuersatz des Lieferanten übernommen.

Hier darf nicht der Steuersatz des Urpsrungsauftrags übergenen werden, sondern es muss der des Lieferanten stehen bleiben.

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