Danke für das Wikipedia-Copy&Paste. Allerdings war das nicht das Thema, denn das ist alles bekannt. Ich wiederhole mich aber gern ein drittes Mal: Wir haben eine experimentelle Schnittstelle (die natürlich dem «Beschreibungsstandard» folgt), die aber jemand testen muss.
Wobei Z1 - Z3 von kivitendo erfüllt werden, denn - afaik - ist der «Beschreibungsstandard» nicht Bestandteil der Gesetzgebung. D.h. die «Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten» lässt sich mit kivitendo problemlos realisieren. Die »Prüfsoftware« ist ein proprietäres Produkt, dass preislich - ebenfalls afaik - im fünstelligen Bereich angesiedelt ist. Für ein paar Tests zugunsten eines Freeware-Produkts sprengt das den Rahmen. Daher sind wir auf Tester angewiesen, die genau diesen Prozess durchlaufen, damit wir Feedback haben.
Da es lt. Eigenbeschreibung «regelmäßige digitale Prüfungen» gibt, wäre das ein Lösungsansatz — als Alternative zum «k.o.-Kriterium».