Ich verstehe nicht ganz, worin der Sinn bestehen könnte, dass ich mir selbst eine Gutschrift schreiben soll, die mir ein Dritter (nämlich der Lieferant) schuldet.
Wenn es darum geht, dass ein Zahlungseingang auf eine Einkaufsrechnung kommt, weil z.B. etwas bezahlt, aber nicht geliefert wurde, dann muss einerseits die Ware aus dem Lager gebucht werden (so sie denn überhaupt mit dem Eingangslieferschein eingelagert wurde) und die Zahlung im Zahlungsverkehr»Zahlungseingang erfasst werden (so sie denn überhaupt mit der Eingangsrechnung als Zahlungsausgang gebucht wurde).