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Hallo Leute, ist es Steuerrechtlich ok wenn ich die Freiberufliche Tätigkeit und das Gewerbe in einen Mandanten führe und es nur in Abteilungen (Gewerbe und Freiberuf) wegen den separaten EÜR und in der Fibu in Bank1 und Bank2 abgrenze?

Oder muss ich 2 Mandanten anlegen?

Die Betriebsausgaben kann ich ja dann auch nur allgemein zuordnen und 50 50 aufteilen...

Gruß

2 Antworten

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ok ich habe einen 2. benutzer mit eigener db angelegt.... so müsste das passen....

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VORSICHT: Ich erinnere mich dunkel, daß der BFH eine »Infektionstheorie« vertritt. Wenn z.B. ein Rechtsanwalt auch gewerblich tätig ist, dann ist sein gesamter Gewinn gewerbesteuerpflichtig, selbst dann, wenn der gewerbliche Anteil gegenüber der freiberuflichen Tätigkeit marginal ist.

Bearbeitet von Anonym

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