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In der Schweiz ist die kleinste im Alltag verwendete Geldeinheit 5 Rappen. Es ist deshalb im Geschäftsleben üblich, alle Beträge auf 5 Rappen zu runden, auch wenn es grundsätzlich möglich ist, im elektronischen Zahlungsverkehr einzelne Rappenbeträge zu verbuchen.

Wir haben diese Frage von einem Kunden erhalten und da sie von allgemeinem Interesse für den Einsatz von Kivitendo in der Schweiz ist, stelle ich sie nochmals hier im Forum und werde anschliessend direkt darauf antworten.

von (4.7k Punkte)

1 Antwort

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Aktuell gibt es keine spezielle "Funktion", die eine Rundung der Endbeträge von Offerten und Rechnungen auf 5 Rappen-Beträge quasi automatisch macht.

Im Rahmen der Anpassungsarbeiten für einen Modus Schweiz von Kivitendo ist aber eine solche Funktion geplant.

Bisher behelfen wir uns damit, dass wir einen speziellen Artikel "Rundungsdifferenzen" eingeführt haben, den wir dann jeweils zusätzlich in der Rechnung ausweisen.

Grundsätzlich sollte es aber bereits jetzt möglich sein, solche Rundungsdifferenzen nur buchhaltungstechnisch "intern" zur Konsistenz der Buchhaltung zu verwenden und diesen Rundungsdifferenzen-Artikel in Offerten oder Rechnungen, die verschickt werden, gar nicht aufzuführen.

Ich habe das zwar noch nicht ausprobiert, ich denke aber, dass es möglich sein sollte, dies durch den Einbau einer entsprechenden Abfrage in den Vorlagen von Offerten und Rechnungen zu verwirklichen.

von (4.7k Punkte)

Die Rundung in den Vorlagen wird funktionieren, ist jedoch buchhalterisch problematisch. Denn damit kommt es zu einem Unterschied zwischen Buchhaltung (Zahlen, die in kivitendo gebucht sind) und dem erzeugten Papier (das, was auf der Rechnung steht). Damit wird das ganze schlicht inkonsistent und ist imo buchhalterisch nicht akzeptabel. Die auf dem Papier ausgegebenen Zahlen müssen den gebuchten Zahlen entsprechen.

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