Hi Ronny,
und was mache ich dann mit dem offenen, gelieferten Lieferschein ???
Das muss doch irgendwie kenntlich gemacht werden, dass die Ware gar nicht zu Kunden gegangen ist, oder ?
Was sagt denn sonst das Fi-Amt dazu ??
Da ich noch mit EüR arbeiten darf betrifft mich das nicht, aber wenn ich richtig informiert bin, müsste doch auch jeder, der bilanziert, in dem Monat, in dem die Ware geliefert wird, die Umsatzsteuer ans Fi-Amt abführen !!!
VG m.muehle