Liebe Community,
wir sind neu in der kivi-Welt und haben bei unseren ersten Gehversuchen (mit SKR03/Soll-Versteuerung) folgenden Sachverhalt festgestellt:
Buchung 1: Kreditorenbuchung über 30 € (brutto) für steuerpflichtige innergemeinschaftl. Lieferung 19% an Aufwandskonto 4806 mit Steuerschlüssel 19
Buchung 2: Kreditorenbuchung über 10 € (brutto) für vorsteuerabzugsberechtigte Lieferung 19% an Aufwandskonto 4806 mit Steuerschlüssel 9 - sprich gleiches Sachkonto!
zu Buchung 1: Ausweis "Abziehbare Vorsteuer aus innergem. Erwerb 19 %" für Buchung 1 auf Kto. 1574 und "Umsatzsteuer 19% innergem.Erwerb" auf Kto. 1774 erfolgt durch Dialogbuchung.
zu Buchung 2: Ausweis "Abziehbare Vorsteuer 19 %" für Buchung 2 erfolgt auf Kto. 1576 innerhalb der Kreditorenbuchung.
--> Fazit: USt-Konten werden insofern richtig bebucht.
Bei Verprobung der USt-VA werden USt-Buchungen aus Buchung 1
- von Kto. 1774 richtig unter Kennzahl 89 (Steuerpflichtige zum Steuersatz von 19 v.H.) und
- von Kto. 1574 richtig unter Kennzahl 61 (Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb)
angezeigt.
ABER: Die nötige Netto-Bemessungsgrundlage für Kennziffer 89 (also in der Buchung 1 mit 25,21€) erscheint nicht. Diese Spalte bleibt "Null".
Der gleiche Sachverhalt tritt bei Leistungen nach §13b Abs. 1 UStG auf. Ausweis der Umsatz- und Vorsteuer unter Kz 47 und 67 (zuvor manueller Bearbeitung der Sachkonten), aber kein Ausweis der Netto-Bemessungsgrundlage unter Kz 46.
Welche Einstellungen muss ich vornehmen, damit die Bemessungsgrundlage für "steuerpflichtige innergemeinschaftl. Lieferung" oder "Leistungen nach §13b Abs. 1 UStG" in der USt-VA ausgewiesen werden? Zu Bedenken ist, dass die Aufwandskonten mit unterschiedlichen steuerlichen Sachverhalten bebucht werden.
Vielen Dank