Ich glaube, da ist ein Missverständnis im Spiel. Es handelt sich nicht um die Übermittlung von Sammelanträgen zur Kapitalertragssteuererstattung, sondern um die e-bilanz, welche für das Geschäftsjahr 2013 verpflichtend ist.
Das Thema gliedert sich in die Anpassung der Konten der Buchhaltung an die Taxonomie der Finanzverwaltung (heißt das Konto 1000 Kasse, dann noch "Kasse" -> ja heißt noch so) und erst im letzten Schritt die elektronische Übertragung an das Finanzamt. Die elektronische Übertragung ist möglicherweise kein Problem, da es schon Internetseiten gibt, wo man die Bilanz eintippen kann und es wird - oh Wunder - eine XML Datei generiert, die man an das Finanzamt übertragen kann. Ich erwarte, dass gegen Ende 2013 das Finanzamt über Elster auch so eine Eintippbilanz anbietet.
Viel schwieriger ist das Thema, ob der Kontenplan angepasst werden muss und ob die bisherigen Buchungen den Anforderungen genügen. Die kann ich noch nicht abschätzen.
Die Datev ist schon kräftig an dem Thema dran:
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=106410
Vielleicht muss man sich auch gar nicht darum kümmern, denn das Finanzamt wird die Bilanz bestimmt rügen, wenn was nicht passt. Ob das die richtige Methode ist? Ich glaube nicht.